Rechtsprechung
BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO a.F.
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des Richtervorbehalts (Fristbeginn und prozeduraler Grundrechtsschutz); Verwertungsverbot (keine Geltung des Zweifelsgrundsatzes; Grenze bei Verletzung gesetzlicher Dokumentationspflichten); Willkürverbot; Recht ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG folgenden Willkürverbots
- Wolters Kluwer
Dokumentation einer Observation in den Akten als Voraussetzung einer wirksamen Kontrolle der Maßnahme durch die Gerichte - Beginn der den Richtervorbehalt in § 163f Abs. 4 S. 2 Strafprozessordnung a.F. (StPO) auslösenden Monatsfrist mit dem Zeitpunkt der erstmaligen ...
- Judicialis
StPO § 163f Abs. 4; ; StPO § 163f Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dokumentation einer Observation in den Akten als Voraussetzung einer wirksamen Kontrolle der Maßnahme durch die Gerichte; Beginn der den Richtervorbehalt in § 163f Abs. 4 S. 2 StPO a.F. auslösenden Monatsfrist mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Erforderlichkeit einer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.01.2007 - 1 Ss 90/07
- LG Hamburg, 08.01.2007 - 707 Ns 85/05
- LG Hamburg, 08.01.2007 - 707 Ns 85/06
- OLG Hamburg, 29.06.2007 - 3-30/07
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 16, 1
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage - die Bedeutung der Dokumentation der Ermittlungsmaßnahmen in den Akten für eine effektive Rechtmäßigkeitskontrolle - ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 112, 304 ).Der Beschwerdeführer hatte einer Verwertung der aus den Beobachtungen gewonnenen Erkenntnisse im Berufungsverfahren ausdrücklich widersprochen (vgl. BVerfGE 112, 304 m.w.N.) und in der Revision mit einer wirksam erhobenen Verfahrensrüge ein Verwertungsverbot geltend gemacht.
In den Gesetzgebungsverfahren, die zur Regelung des Richtervorbehalts bei der längerfristigen Observation geführt haben, war unklar geblieben, ob es einer solchen Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen bedürfe; im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen, um der Gefahr einer von Verfassungs wegen stets unzulässigen totalen Überwachung samt Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils vom Beschuldigten (vgl. BVerfGE 112, 304 ) wirksam zu begegnen (vgl. BVerfGE 112, 304 m.w.N.;… Hilger, a.a.O., S. 561;… zur Diskussion über die Notwendigkeit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage vgl. Wolter, a.a.O., § 163f Rn. 3 f. ; BGH…, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -, NStZ 2001, S. 386 ; BGH…, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 -, NJW 1998, S. 1237 ; BGH…, Urteil vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 -, NJW 1991, S. 2651 f.;… Steinmetz, a.a.O., S. 344 ).
Darüber hinaus schafft die Aktenkundigkeit der auf höchstens einen Monat befristeten staatsanwaltschaftlichen Anordnung, an deren Ablauf der Gesetzgeber die richterliche Kontrolle der Observation geknüpft hat, diejenige Klarheit über den Zeitpunkt des Eingreifens des Richtervorbehalts, ohne die er seine Wirkkraft als besondere verfahrensrechtliche Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten im Wege vorbeugender Kontrolle durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 112, 304 ) nicht nachhaltig entfalten könnte.
In der - hier gesetzlich geregelten - Pflicht zur Dokumentation entfaltet sich eine Vorwirkung des Grundrechts des Beschuldigten auf effektiven Rechtsschutz im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 112, 304 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 ;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 19 Abs. 4 Rn. 88;… Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Bd. 1, Art. 19 Abs. 4 Rn. 255 Fn. 4 ;… Hofmann, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Art. 19 Rn. 85).
Die danach erforderliche verantwortliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahme durch die Fachgerichte, die regelmäßig verlässliche Kenntnis von Dauer, Umfang und Intensität der Maßnahme voraussetzt, steht nicht zur Disposition der Ermittlungsbehörden; vielmehr haben diese durch Dokumentation der Eingriffe in den Akten sicherzustellen, dass den Fachgerichten ein zuverlässiger Sachverhalt zur Verfügung steht, der eine wirksame Rechtmäßigkeitskontrolle erst möglich macht (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage - die Bedeutung der Dokumentation der Ermittlungsmaßnahmen in den Akten für eine effektive Rechtmäßigkeitskontrolle - ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 112, 304 ).Darüber hinaus schafft die Aktenkundigkeit der auf höchstens einen Monat befristeten staatsanwaltschaftlichen Anordnung, an deren Ablauf der Gesetzgeber die richterliche Kontrolle der Observation geknüpft hat, diejenige Klarheit über den Zeitpunkt des Eingreifens des Richtervorbehalts, ohne die er seine Wirkkraft als besondere verfahrensrechtliche Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten im Wege vorbeugender Kontrolle durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 112, 304 ) nicht nachhaltig entfalten könnte.
In der - hier gesetzlich geregelten - Pflicht zur Dokumentation entfaltet sich eine Vorwirkung des Grundrechts des Beschuldigten auf effektiven Rechtsschutz im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 112, 304 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 ;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 19 Abs. 4 Rn. 88;… Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Bd. 1, Art. 19 Abs. 4 Rn. 255 Fn. 4 ;… Hofmann, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Art. 19 Rn. 85).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
a) Der Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür ist nicht schon bei fehlerhafter Rechtsanwendung verletzt, sondern erst dann, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; 89, 1 ).Es muss sich um eine krasse Fehlentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 1 ) oder um einen besonders schweren Rechtsanwendungsfehler - wie die Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm oder die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ) - handeln.
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
a) Der Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür ist nicht schon bei fehlerhafter Rechtsanwendung verletzt, sondern erst dann, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; 89, 1 ).Das Bundesverfassungsgericht macht von der Möglichkeit (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 86, 1 ) Gebrauch, die Sache an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 20, 336 ; 86, 59 ).
- OLG Hamburg, 29.06.2007 - 3-30/07
Verfahrensrüge gegen eine auf rechtswidrigen Observationen beruhende …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 29. Juni 2007 - 3 - 30/07 (Rev) - verletzt, soweit er die Revision im Fall 1 des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 8. Januar 2007 - 707 Ns 85/05 - verwirft, den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.bb) Die weitergehende Revision verwarf das Oberlandesgericht gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet (HOLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 - 30/07 (Rev) -, StraFo 2007, S. 374 ff.; StV 2007, S. 628 ff.).
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Ein Verstoß gegen den Richtervorbehalt wiegt schwerer als das Fehlen einer Anordnung der Staatsanwaltschaft (vgl. dazu BVerfGE 113, 29 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 -, NJW 2006, S. 2684 ; BGH…, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, NJW 2007, S. 2269 ; BGH…, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, NJW 1999, S. 959 ;… vgl. auch Steinmetz, a.a.O., S. 344 m.w.N.). - BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Ein Verstoß gegen den Richtervorbehalt wiegt schwerer als das Fehlen einer Anordnung der Staatsanwaltschaft (vgl. dazu BVerfGE 113, 29 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 -, NJW 2006, S. 2684 ; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, NJW 2007, S. 2269 ; BGH…, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, NJW 1999, S. 959 ;… vgl. auch Steinmetz, a.a.O., S. 344 m.w.N.). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Dies ändert nichts an dem - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Grundsatz, dass bei der im Freibeweisverfahren erfolgenden Klärung der tatsächlichen Voraussetzungen von Verwertungsverboten die Entscheidungsregel in dubio pro reo nicht gilt, so dass Zweifel, die nach der - auch im Freibeweisverfahren gebotenen bestmöglichen (vgl. BVerfGE 70, 297 ) - Sachaufklärung nicht zu beseitigen sind, grundsätzlich zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61 -, NJW 1961, S. 1979 ;… Schoreit, a.a.O., § 261 Rn. 63;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 244 Rn. 7 m.w.N., § 261 Rn. 35; kritisch Eb. Schmidt, Anmerkung zu BGH…, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61 -, JR 1962, S. 109 ;… vgl. auch Dencker, Verwertungsverbote im Strafprozess, 1977, S. 135 ff. ). - BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Ob das Oberlandesgericht mit der Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO im Fall 3 das Recht des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren verletzte, weil es die an eine revisionsgerichtliche Strafzumessungsentscheidung zu stellenden Verfahrens- und Begründungsanforderungen nicht eingehalten hat (vgl. BVerfGE 118, 212 ), ist verfassungsgerichtlicher Kontrolle entzogen. - BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Dies gebietet die Rechtsschutzgarantie, die auch und gerade einen wirksamen Rechtsschutz gewährleistet (vgl. BVerfGE 112, 185 m.w.N.). - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 - …
- BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98
Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der …
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00
Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch unzureichende …
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …
- OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit …
- BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer …
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
- BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
St. Salvator Kirche
- BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der …
- BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84
Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen
- BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten
- BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …
Insbesondere dürfen sie nicht dazu führen, dass, soweit sich alle für die Rechtsverletzung maßgeblichen Umstände dem Vortrag der Rechtsbeschwerde zur Verfahrensrüge und der angefochtenen Entscheidung entnehmen lassen, dem Betroffenen eine Sachprüfung mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Rüge versagt wird (vgl. für eine im Strafverfahren trotz nicht ausdrücklicher Rüge eines Verfahrensverstoßes dem Subsidiaritätsgrundsatz genügende Erschöpfung des Rechtswegs, soweit sich nach dem Revisionsvorbringen die Prüfung des Verfahrensverstoßes aufdrängt BVerfGK 16, 1 ; vgl. für die Verpflichtung des Revisionsgerichts, bei schweren, offen zutage tretenden Mängeln der angegriffenen Entscheidung schon auf die Sachrüge hin einzugreifen, wenn sich der Mangel aus Revisionsbegründungsschrift und den Urteilsgründen ergibt BVerfGK 13, 231 ; BVerfG (Vorprüfungsentscheid)…, Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1305/07 -, juris, Rn. 4 ff.). - VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10
Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig
Die Normierung eines Richtervorbehalts steht grundsätzlich im gesetzgeberischen Ermessen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 -, (zu § 163f StPO).Sie kann geboten sein, wenn eine Norm heimliche Ermittlungstätigkeiten des Staates vorsieht, die besonders geschützte Zonen der Privatheit berühren oder eine besonders hohe Eingriffsintensität aufweisen, vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 -, BVerfGE 125, 260 (zur Vorratsdatenspeicherung), vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 -, a.a.O. (zur "Online-Durchsuchung"), und vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01 -, BVerfGE 112, 304 (zu § 100 c StPO), sowie Beschlüsse vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, a.a.O. (zur präventiv-polizeilichen Rasterfahndung), vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 -, a.a.O. (zur Erhebung von Kontostammdaten), und Kammerbeschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 -, a.a.O. (zu § 163f StPO); Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kapitel F, Rdnr. 355 f.
Wenngleich eine derartige verfahrensrechtliche Sicherung durch eine neutrale Instanz zu einem Zugewinn an Schutz für die betroffenen Rechtsgüter führte, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 -, a.a.O. (zu § 163 f StPO); EGMR, Urteil vom 2. September 2010 - 35623/05 - (zur GPS-Überwachung), a.a.O., so erweist sie sich nicht als verfassungsrechtlich unabweisbar geboten.
Die Kammer verkennt nicht, dass eine dem Richter vorbehaltene Entscheidung vor dem Hintergrund, dass es sich bei diesem um eine neutrale und der Polizeiorganisation gerade nicht angehörende Instanz handelt, eine besondere verfahrensrechtliche Sicherung darstellt, wie sie beispielsweise auch für die strafprozessuale Regelung der längerfristigen Observation in § 163f Abs. 3 Satz 1 StPO normiert ist, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 -, a.a.O. (zu § 163 f StPO).
- BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das …
Das dort vom Angeklagten grundsätzlich zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts findet aber dort seine Grenze, wo die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel des Gerichts ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (vgl. BVerfGK 16, 1 ).
- OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 303/20
Beoobachtung; Doppelfunktion der Polizei; informationelle Selbstbestimmung; …
So hat es in seinem Beschluss vom 2. Juli 2009 (- 2 BvR 1691/07 - juris Rn. 50) ausgeführt, kurzfristige Beobachtungen seien bereits auf Grundlage der Generalermittlungsklausel in § 161 , § 163 StPO ohne weitere Einschränkungen zulässig.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Kommentarliteratur sollen deshalb namentlich kurzfristige Observationen auf Grundlage von §§ 161, 163 StPO ohne weiteres zulässig sein ( BVerfG, Beschl. v. 2.7.2009 - 2 BvR 1691/07 - juris Rn. 50;… Sackreuther, in: BeckOK StPO, 48. Aufl. 2023, StPO § 161 Rn. 11; Hilger, NStZ 2000, 561 (564)).
- VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10
Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen
vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 -, juris Rn. 55 (zu § 163 f StPO).vgl. BVerfG, Urteil vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01 -, BVerfGE 112, 304 = NJW 2005, 1338 = juris Rn. 55 f. (zu § 100 c StPO), Beschlüsse vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 = NJW 2006, 1939 = juris Rn. 95 und 114 (zur präventiv-polizeilichen Rasterfahndung), und vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 -, BVerfGE 118, 168 = NJW 2007, 2464 = juris Rn. 146 (zur Erhebung von Kontostammdaten), Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 -, BVerfGE 120, 274 = NJW 2008, 822 = juris Rn. 239 und 241 (zur "Online-Durchsuchung"), sowie Kammerbeschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 -, juris Rn. 55 (zu § 163 f StPO).
- BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20
Revision (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Tatsachenvortrag; Behauptung eines …
Ohne Kenntnis des Inhalts dieser Unterlagen kann der Senat indes nicht prüfen, ob es sich bei den betreffenden Observationen um Maßnahmen nach § 163f Abs. 1 StPO handelte, für die es gemäß § 163f Abs. 3 Satz 1 StPO grundsätzlich einer richterlichen Anordnung bedarf, oder jeweils um eine nicht unter dem Richtervorbehalt stehende kurzfristige Observation (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 Rn. 50 (zu § 163f StPO aF);… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 163f Rn. 1). - VG Freiburg, 27.11.2012 - 3 K 1607/11
Übertragung der Befugnis zur Anordnung von besonderen Mitteln der Datenerhebung
Damit ist eine Delegation der Anordnungsbefugnis auf einen größeren Personenkreis nicht vereinbar, weil anderenfalls die Funktion des Behördenleitervorbehalts unterlaufen würde (vgl. zur Bedeutung von Zuständigkeitsregelungen zur Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gerade bei längerfristigen Observationen auch BVerfG, Beschl. v. 02.07.2009 -2 BvR 1691/07 -, juris; zur Bedeutung der Anordnung solcher Maßnahmen durch eine unabhängige Stelle auch noch näher unten). - VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10
Dauerobservation eines gefährlichen Sexualstraftäters
Eine solche Sicherung ist beispielsweise für die strafprozessuale Regelung der längerfristigen Observation seit 2008 in § 163 f Abs. 3 Satz 1 StPO vorgesehen.(…Vgl. Frister in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage 2012, F 360) Jedoch ist ein derartiger Richtervorbehalt für die offene Observation zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung verfassungsrechtlich nicht in jedem Fall geboten.(Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 1691/07 -, bei juris) Bei einer offenen Observation kann der Betroffene selbst seine Rechte ohne weiteres durch Anrufung des zuständigen Verwaltungsgerichts wahren; einschließlich der ihm eröffneten Möglichkeit, vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. - VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
Rechtswidrige polizeiliche Maßnahme zur Unterstützung der Vollstreckung von …
Dies gebietet bereits die grundrechtsschützende Funktion des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2 GG für diese schwere Form des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung (zusammenfassend zum Richtervorbehalt als verfahrensrechtlicher Sicherung der Grundrechte und entsprechenden Folgerungen für die Vollzugsbehörden etwa BVerfG, B.v. 2.7.2009 - 2 BvR 1691/07 - BVerfGK 16, 1 - juris Rn. 64;… zur verfassungskonformen Ergänzung von Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwZVG, der die Vollstreckungsorgane von Behörden und die sie begleitende Polizei im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zur Wohnungsdurchsuchung ermächtigt, um einen Richtervorbehalt etwa VG Ansbach, B.v. 31.3.2022 - AN 5 X 22.00734 - juris Rn. 28;… VG München, B.v. 15.9.2014 - M 18 X 14.3077 - juris Rn. 15 jeweils unter Verweis auf BVerfG, B.v. 3.4.1979 - BVerfGE 51, 97 - juris).